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Kein Verfassungsbeschwerderecht beim Steuererlass

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 1. Juli 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Steuererlass: Der Entscheid betreffend Erlass der direkten Bundessteuer kann nicht mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten werden, da kein Rechtsanspruch auf Steuererlass besteht.



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