Kein Verlustabzug bei minimaler Tätigkeit
- Thanusiya Wimalanathan
- 18. Juni 2008
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Selbständige Erwerbstätigkeit: Der Umstand, dass der Kapitaleinsatz gering ist, erweist sich bei einem Dienstleistungsunternehmen nicht als ungewöhnlich. Ebenso bildet der Umstand, dass die in geringfügigem Ausmass ausgeübte Tätigkeit vorab dazu dienen sollte, den Verlustabzug zu erhalten, einen Grund, diesen nicht zu gewähren.