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Kein Vertrauensschutz für frühere Veranlagungen ohne Beanstandungen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 4. Apr. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Aus dem Umstand, dass die Steuerbehörden die Beschwerdeführer in den betroffenen Jahren ohne Beanstandungen stets gestützt auf die von ihnen eingereichten Aufstellungen veranlagten, können die Beschwerdeführer keinen Anspruch auf Bestand ihrer rechtskräftigen Veranlagungen ableiten.



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