Kein Vertrauensschutz für Qualifikation eines Greifvogelparks
- Michal Sosnecki
- 6. Dez. 2017
- 1 Min. Lesezeit
Wird ein Verlust aus dem Betrieb eines Greifvogelparks während einiger Jahre akzeptiert, bildet dies keinen Vertrauensschutz für die künftige Qualifikation des Greifvogelpark als selbständige Erwerbstätigkeit.