top of page

Kein Vertrauensschutz für Qualifikation eines Greifvogelparks

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 6. Dez. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Wird ein Verlust aus dem Betrieb eines Greifvogelparks während einiger Jahre akzeptiert, bildet dies keinen Vertrauensschutz für die künftige Qualifikation des Greifvogelpark als selbständige Erwerbstätigkeit.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page