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Keine Abzugsfähigkeit von Kosten für auswärtigen Wochenaufenthalt

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 26. Okt. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen Nichteintretensentscheid wird nur eingetreten, wenn sich die Beschwerde zum Nichteintreten äussert. Die Kosten des auswärtigen Wochenaufenthaltes zur Vermeidung eines Arbeitswegs von 2.5 Stunden pro Tag werden nicht zum Abzug zugelassen, weil ein solcher Arbeitsweg als zumutbar erscheint.



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