Besitzt eine behinderte Person ein Ferienhaus und mietet daneben eine behindertengerechte Wohnung, können die Mietzinse der Wohnung nicht als behinderungsbedingte Kosten abgezogen werden. Die Mietkosten gelten als gewöhnliche Lebenshaltungskosten.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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