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AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Abzugsfähigkeit von Mietkosten trotz Behinderung

Besitzt eine behinderte Person ein Ferienhaus und mietet daneben eine behindertengerechte Wohnung, können die Mietzinse der Wohnung nicht als behinderungsbedingte Kosten abgezogen werden. Die Mietkosten gelten als gewöhnliche Lebenshaltungskosten.



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