Als Berufskosten deklarierte, in bar beglichene Drittprovisionen, die auf einem mündlichen Vertrag basieren und nicht genau belegt werden können, sind nicht abzugsfähig, unabhängig davon, ob sie als Berufskosten qualifizieren oder nicht. Für die Tochter, die ein eigenes Einkommen von rund CHF 25'000 erzielt, kann kein Kinder- und Sparzinsenabzug gemacht werden.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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