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Keine Befangenheit bei Verhandlungstermin an katholischem Feiertag

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 10. Dez. 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Richter gilt nicht als befangen, wenn dieser die mündliche Verhandlung mit 14-tätiger Vorlandungsfrist auf einen katholischen Feiertag ansetzt.



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