Keine Beschwerde gegen Stundung und Erlass von Abgaben
- Michal Sosnecki
- 19. März 2013
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Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist unzulässig gegen Entscheide über die Stundung und den Erlass von Abgaben. Dazu zählt auch die Härtefallbestimmung des Steuergesetzes des Kantons Basel-Landschaft, bei welcher der Steuererlass faktisch im Veranlagungsverfahren vorgenommen wird.