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AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Besteuerung im Wohnsitzkanton ohne Tätigkeit in Kollektivgesellschaft

Wenn ein Teilhaber einer in einem anderen Kanton gelegenen Kollektivgesellschaft keinen Lohn bezieht, weil er für die Gesellschaft nicht tätig ist, kann der Wohnsitzkanton keinen Anteil an der Kollektivgesellschaft besteuern.



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