Keine Beweisverwertungsverbote für vor Verfahren bekannte Akten
- Michal Sosnecki
- 17. Sept. 2013
- 1 Min. Lesezeit
Akten, die der Steuerverwaltung bereits vor Anhebung eines Steuerstrafverfahrens bekannt sind, unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot.
Akten, die der Steuerverwaltung bereits vor Anhebung eines Steuerstrafverfahrens bekannt sind, unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot.
Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).