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AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Bundesgerichtsbeschwerde gegen kantonale Steuerverwaltungen

Die Amtsführung einer kantonalen Steuerverwaltung kann nicht mittels Beschwerde beim Bundesgericht gerügt werden, da das Bundesgericht nicht Aufsichtsbehörde der kantonalen Steuerverwaltungen ist.



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