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Keine Doppelbesteuerung bei Grundstückgewinn

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 20. Okt. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Veranlagt die Steuerbehörde eines (seit dem Jahr 2014) dualistischen Kantons den Grundstückgewinn eines selbständig Erwerbenden mit der Grundstückgewinnsteuer, ohne vorher abzuklären, ob es sich um Privat- oder Geschäftsvermögen handelt, kann sie später denselben Gewinn nicht nochmals mit der Einkommenssteuer erfassen auch wenn sich inzwischen herausgestellt hat, dass es sich beim Grundstück um Geschäftsvermögen handelt.



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