Art. 8 Abs. 1 BV; Art. 14 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 ELG; Art. 12 Abs. 1 der st. gallischen Verordnung vom 11. Dezember 2007 über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen; Pflege und Betreuung durch in die EL-Berechnung eingeschlossene Familienangehörige. Eine kantonale Ausführungsbestimmung zu den im Rahmen der EL zu tragenden Krankheits- und Behinderungskosten, die wie die vormalige Regelung in der ELKV keine Übernahme von Kosten für die Pflege und Betreuung durch in die EL-Berechnung eingeschlossene Familienangehörige vorsieht, ist gesetzeskonform (E. 6.2). Sie führt auch nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung mit getrennt lebenden Ehegatten (E. 6.6).
Keine EL-Deckung für Pflege durch Angehörige
Aktualisiert: vor 5 Tagen