Keine Ertragswertbewertung ohne BGBB-Anwendung
- Michal Sosnecki
- 9. Dez. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, welche nicht dem BGBB unterstehen, werden nicht zum Ertragswert bewertet. Dies, obwohl Art. 14 Abs. 2 StHG explizit von "landwirtschaftlich genutzten Grundstücken" spricht.