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Keine Ertragswertbewertung ohne BGBB-Anwendung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 9. Dez. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, welche nicht dem BGBB unterstehen, werden nicht zum Ertragswert bewertet. Dies, obwohl Art. 14 Abs. 2 StHG explizit von "landwirtschaftlich genutzten Grundstücken" spricht.



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