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AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Gerichtsferien bei direkter Bundessteuer; strenge Fristwiederherstellung

Verpasste Einsprachefrist: Direkte Bundessteuer kennt keine Gerichtsferien; Jene des kantonalen Verfahrensrechts sind nicht anwendbar; Wiedereinsetzung in die verpasste Frist nur bei nicht voraussehbarem Hindernis und nur wenn kein Dritter beauftragt werden konnte.



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