Verpasste Einsprachefrist: Direkte Bundessteuer kennt keine Gerichtsferien; Jene des kantonalen Verfahrensrechts sind nicht anwendbar; Wiedereinsetzung in die verpasste Frist nur bei nicht voraussehbarem Hindernis und nur wenn kein Dritter beauftragt werden konnte.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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