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Keine Gerichtsferien im Steuerverfahren (AR)

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 4. Nov. 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Im Steuerverfahren gelangen die Bestimmungen über die Gerichtsferien im Kanton Appenzell Ausserhoden nicht zur Anwendung. Den Steuerpflichtigen hätte dieser Umstand aufgrund der ausdrücklichen Rechtsmittelbelehrung bewusst sein müssen.



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