Keine Gerichtskosten bei falscher Rechtsmittelbelehrung
- Thanusiya Wimalanathan
- 23. Sept. 2008
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Enthält ein Urteil eine unzutreffende Rechtmittelbelehrung und wird der Beschwerdeführer dadurch zur Einreichung eines unzulässigen Rechtsmittel veranlasst, so rechtfertigt es sich, von der Erhebung von Gerichtskosten abzusehen.