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Keine Gerichtskosten bei falscher Rechtsmittelbelehrung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 23. Sept. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Enthält ein Urteil eine unzutreffende Rechtmittelbelehrung und wird der Beschwerdeführer dadurch zur Einreichung eines unzulässigen Rechtsmittel veranlasst, so rechtfertigt es sich, von der Erhebung von Gerichtskosten abzusehen.



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