Keine implizite Zusicherung steuerfreier Kapitalgewinne
- Thanusiya Wimalanathan
- 12. Okt. 2004
- 1 Min. Lesezeit
Wenn sich die Zusicherungen der Steuerbehörden bei einer Umstrukturierung einzig auf die steuerliche Behandlung der Gesellschaft beziehen, kann daraus nicht implizit die Zusicherung eines steuerfreien privaten Kapitalgewinns für die Aktionäre gesehen werden.