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AutorenbildMichal Sosnecki

Keine indirekte Teilliquidation ohne Substanzentnahme

Indirekte Teilliquidation: Eine Substanzentleerung der übertragenen Gesellschaft muss tatsächlich stattgefunden haben (typischerweise in Form einer Substanzdividende), ansonsten liegt keine indirekte Teilliquidation vor. Die Substanzentnahme muss zudem innerhalb einer angemessenen Zeit erfolgen.



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