Keine Legitimation der Gemeinde bei rechtskräftiger Verfügung
- Michal Sosnecki
- 14. Jan. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Wenn eine Verfügung bereits rechtskräftig ist, sind die Gemeinden nicht legitimiert, die Feststellung des Steuerdomizils in ihrer Gemeinde und die Durchführung eines Nach- und Strafsteuerverfahrens zu verlangen.