Keine Leibrente bei variabler Ausschüttung
- Thanusiya Wimalanathan
- 20. Dez. 2012
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Damit eine Leibrente vorliegt, muss die Höhe der Leibrentenleistung zumindest bestimmbar sein. Werden jährlich 6 Prozent des Stiftungsvermögens (inklusive Stiftungserträge) ausbezahlt, liegt keine genügend bestimmbare Leistung vor. Die entsprechenden Leistungen werden deshalb zu hundert Prozent als Einkommen erfasst.