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Keine Leibrente bei variabler Ausschüttung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 20. Dez. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Damit eine Leibrente vorliegt, muss die Höhe der Leibrentenleistung zumindest bestimmbar sein. Werden jährlich 6 Prozent des Stiftungsvermögens (inklusive Stiftungserträge) ausbezahlt, liegt keine genügend bestimmbare Leistung vor. Die entsprechenden Leistungen werden deshalb zu hundert Prozent als Einkommen erfasst.


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