Keine Massgeblichkeit bei nicht handelsrechtskonformer Bilanzierung
- Michal Sosnecki
- 19. Feb. 2013
- 1 Min. Lesezeit
Das Massgeblichkeitsprinzip gilt nur, wenn handelsrechtskonforme Bilanzen vorliegen. Werden nicht handelsrechtskonforme Bilanzen erstellt, so dass erhebliche Gewinne in die Bemessungslücke (Jahr 2000) fallen, liegt eine versuchte Steuerhinterziehung vor.