Keine Rechtsverweigerung bei Rückweisung durch Rekurskommission
- Michal Sosnecki
- 13. Dez. 2011
- 1 Min. Lesezeit
Die Rekurskommission begeht nicht ohne weiteres eine formelle Rechtsverweigerung, wenn sie die Streitsache an die Vorinstanz zurückweist, obwohl sie allenfalls reformatorisch hätte entscheiden können.