Keine Revision für Mietzinsausfälle in Bemessungslücke
- Thanusiya Wimalanathan
- 21. Okt. 2004
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In der Bemessungslücke liegende Mietzinsausfälle können aufgrund der abschliessenden Übergangsordnung auch dann nicht revisionsweise berücksichtigt werden, wenn sie als ausserordentlich zu gelten haben.