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Keine Revision für Mietzinsausfälle in Bemessungslücke

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 21. Okt. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

In der Bemessungslücke liegende Mietzinsausfälle können aufgrund der abschliessenden Übergangsordnung auch dann nicht revisionsweise berücksichtigt werden, wenn sie als ausserordentlich zu gelten haben.



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