Keine Rückstellungen für eigene Arbeitsstunden bei Einzelfirma
- Thanusiya Wimalanathan
- 14. März 2006
- 1 Min. Lesezeit
Rückstellungen: Von Selbständigerwerbenden mit Einzelfirma geleistete eigene Arbeitsstunden können handelsrechtlich nicht als Aufwand erfasst werden. Selber erbrachte Gewährleistungs- und Garantieleistungen können in einem solchen Falle auch nicht zu geschäftsmässig begründeten Rückstellungen Anlass geben.