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AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Selbstanzeige bei eröffnetem Betrugsverfahren

Wenn bereits ein Betrugsverfahren eröffnet ist, ist eine straflose Selbstanzeige nicht mehr möglich, weil die Steuerbehörde in diesem Fall bereits «Kenntnis von der Steuerhinterziehung hat» bzw. diesbezüglich in naher Zukunft umfassend informiert werden wird.



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