Keine selbständige Erwerbstätigkeit bei langjährigen Verlusten
- Michal Sosnecki
- 30. Mai 2013
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Die Tätigkeit eines Weinimportunternehmens, welches seit acht aufeinanderfolgenden Jahren erhebliche Verluste erzielt, stellt mangels Gewinnstrebigkeit keine selbständige Erwerbstätigkeit dar.