Keine Steuerabzüge für umfassende Renovationen
- Thanusiya Wimalanathan
- 19. Okt. 2010
- 1 Min. Lesezeit
Die Kosten für die komplette Renovation des Badezimmers, die Sanierung sämtlicher Elektroinstallationen und der Heizungsanlage sowie der Installation einer Satellitenanlage und einer komplett neuen Küche gelten nicht als Unterhaltskosten und können daher nicht abgezogen werden.