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Keine Steueraufschub bei nicht vollzogener Ersatzbeschaffung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 10. März 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Ausserordentliche Einkünfte: Wird eine behauptete Ersatzbeschaffung buchmässig nicht vollzogen, bleibt es bei der echten Realisierung einer ausserordentlichen Einkunft. Die steuerpflichtige Person kann nämlich auf den Steueraufschub verzichten, indem sie den Kapitalgewinn ganz oder teilweise der Erfolgsrechnung gutschreibt.



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