Keine Steuerbefreiung bei Abhängigkeit von Kapitalgesellschaft
- Michal Sosnecki
- 10. Mai 2021
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Steuerbefreiung von Stiftungen mit Kapitalbeteiligungen: Wenn die Zweckerfüllung einer ideellen Stiftung langfristig fast ausschliesslich von der Entwicklung und dem Überleben der Kapitalgesellschaft, an der sie beteiligt ist, abhängt, ist eine Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit ausgeschlossen.