Keine Steuerbefreiung für Genossenschaft ohne unwiderrufliche Gemeinwidmung
- Michal Sosnecki
- 16. Aug. 2013
- 1 Min. Lesezeit
Eine Wasserversorgungsgenossenschaft, deren Gewinn nicht unwiderruflich dem öffentlichen Zweck gewidmet ist, kann nicht wegen Verfolgung öffentlicher Zwecke steuerbefreit werden.