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Keine Steuerbefreiung für Genossenschaft ohne unwiderrufliche Gemeinwidmung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 16. Aug. 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Eine Wasserversorgungsgenossenschaft, deren Gewinn nicht unwiderruflich dem öffentlichen Zweck gewidmet ist, kann nicht wegen Verfolgung öffentlicher Zwecke steuerbefreit werden.



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