Gebundene Vorsorge 3a: Soweit ein Modell der 'Grundfähigkeitsversicherung' von einem weiter gefassten Invaliditätsbegriff als dem in der beruflichen Vorsorge geltenden ausgeht, dient es nicht ausschliesslich der beruflichen Vorsorge. Da in diesem Zusammenhang keine Ausnahmen zulässig sind, ist einem solchen Versicherungsmodell die Anerkennung für die gebundene Vorsorge und entsprechenden Steuerprivilegien zu verweigern.
Keine Steuerprivilegien für Grundfähigkeitsversicherung bei weiterem Invaliditätsbegriff
Aktualisiert: 4. Nov.