Wenn die Steuerbehörde den Steuerpflichtigen auffordert, über die Finanzierung seines Neubaus Auskunft zu geben, und der Steuerpflichtige daraufhin verschiedene Dividenden nachdeklariert, kann dies nicht mehr als straflose Selbstanzeige behandelt werden. Eine straflose Selbstanzeige ist ab dem Moment ausgeschlossen, ab welchem die Steuerbehörde Nachforschungen anstellt.
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Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
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