Keine unbeschränkte Steuerpflicht bei Auslandaufenthalt
- Michal Sosnecki
- 22. Juli 2019
- 1 Min. Lesezeit
Wenn ein Auslandaufenthalt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Bund (Swissint) länger als ein Jahr dauert und im Ausland ein eigener Haushalt geführt und persönliche Beziehungen gepflegt werden, bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in Bezug auf die Kantons- und Gemeindesteuern nicht bestehen.