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Keine Unterhaltskostenpauschale bei geschäftlicher Nutzung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 11. Sept. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Wird eine Wohnung an eine Aktiengesellschaft vermietet, liegt eine geschäftliche Nutzung vor, so dass der Pauschalabzug für Unterhaltskosten ausgeschlossen ist. Der Umstand, dass die Wohnung durch ein Kadermitglied der Aktiengesellschaft zu privaten Zwecken genutzt wird, ändert daran nichts.



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