Wird eine Wohnung an eine Aktiengesellschaft vermietet, liegt eine geschäftliche Nutzung vor, so dass der Pauschalabzug für Unterhaltskosten ausgeschlossen ist. Der Umstand, dass die Wohnung durch ein Kadermitglied der Aktiengesellschaft zu privaten Zwecken genutzt wird, ändert daran nichts.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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