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AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Unterhaltskostenpauschale bei geschäftlicher Nutzung

Wird eine Wohnung an eine Aktiengesellschaft vermietet, liegt eine geschäftliche Nutzung vor, so dass der Pauschalabzug für Unterhaltskosten ausgeschlossen ist. Der Umstand, dass die Wohnung durch ein Kadermitglied der Aktiengesellschaft zu privaten Zwecken genutzt wird, ändert daran nichts.



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