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Keine unzulässige Doppelbesteuerung bei Settlement

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 26. Okt. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Indem im Rahmen eines aussergerichtlichen Settlement mit den britischen Behörden festgelegt wurde, dass nur 60% der von ihnen an sich geforderten Steuern zu beziehen sind, wurden die schweizerischen Steuern im Ergebnis vollumfänglich angerechnet. Eine unzulässige tatsächliche Doppelbesteuerung liegt nicht vor.



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