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Keine unzulässige reformatio in peius bei Strafmassgleichheit

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 16. Jan. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 29. Okt. 2024

Verurteilung wegen vollendeter statt versuchter Steuerhinterziehung ist bei gleichble ibendem Strafmass keine unzulässige reformatio in peius




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