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AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Verrechnungssteuer-Rückerstattung bei Dividenden-Verschweigen

Wer eine Dividende erhält und in der Steuererklärung auf keine Weise darauf aufmerksam macht, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer, wenn die Steuerbehörde nach einer Abklärung im Veranlagungsverfahren die Dividende aufrechnet.



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