Keine zusätzlichen Berufskostenabzüge bei pauschaler Entschädigung
- Michal Sosnecki
- 9. Okt. 2020
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Wenn der durch den Arbeitgeber ausgerichtete Pauschalbetrag sowohl Spesen als auch Berufskosten entschädigt, hat der Steuerpflichtige keinen Anspruch auf weitere Berufskostenabzüge, wenn er nicht nachweisen kann, dass die effektiven Kosten höher waren. Insbesondere kann er die Pauschale für übrigen Berufskosten nicht geltend machen.