Ausserordentliche Abschreibungen auf Gebäuden sind nur zulässig, wenn eine Wertverminderung tatsächlich eingetreten ist. Auch wenn ein Gebäude in der nächsten Steuerperiode vor Ablauf der natürlichen Lebenszeit abgerissen werden soll, sind keine überhöhten Abschreibungen zulässig.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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