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Kinder- und Ausbildungsabzug trotz Vermögen des Kindes

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Die Eltern können den Kinder- und Ausbildungsabzug geltend machen, obwohl die Tochter über flüssige Mittel von CHF 250‘000 verfügt und demnach nicht unterstützungsbedürftig in Sinne des Steuerrechts ist.



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