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AutorenbildMichal Sosnecki

Kinderabzug bei alternierender Obhut

Kinderabzug: Bei alternierender Obhut über die Kinder, kann der Kinderabzug nur von demjenigen Elternteil geltend gemacht werden, dem das Sorgerecht gerichtlich zugeteilt wurde. Auf formlose Abmachungen zwischen den Eltern kann nicht abgestellt werden.



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