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AutorenbildMichal Sosnecki

Kinderabzug bei Volljährigkeit

Grundsatzurteil zum Kinderabzug: Die Frage, welchem der getrennt besteuerten Elternteile der Kinderabzug in jenem Jahr zu gewähren ist, in dem das Kind volljährig wird, ist wie folgt zu beantworten: Bis zum Tag des Volljährigwerdens des Kindes hat der alimenteempfangende Elternteil Anspruch auf den Kinderabzug, ab diesem Tag hingegen der alimenteleistende Elternteil. Dies gilt freilich nur unter der Voraussetzung, dass die während des ganzen Jahres geleisteten Alimente den Betrag von Fr. 6'500.-- übersteigen.  



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