Der Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten ist ein allgemeiner Abzug und kein Gewinnungskostenabzug. Die Beschränkung auf die Maximalbeträge des Bundes und der Kantone ist zulässig und verletzt die EMRK nicht.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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