Kosten für Berufsaufstieg wie MBA steuerlich nicht abziehbar
- Michal Sosnecki
- 18. Dez. 2003
- 1 Min. Lesezeit
Steuerlich abziehbar sind die Kosten einer nützlichen Weiterbildung im Rahmen des ausgeübten Berufs. Auslagen für eine Fortbildung, die zum Aufstieg in eine eindeutig vom bisherigen Beruf zu unterscheidende höhere Berufsstellung (sog. Berufsaufstiegskosten) - wie im vorliegenden Fall ein MBA - sind steuerlich nicht abziehbar.