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Kostenverzicht bei Rückzug der Beschwerde

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 21. Dez. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Wird das Verfahren infolge Rückzugs der Beschwerde als gegenstandslos abgeschrieben, kann das Bundesgericht auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichten.



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