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AutorenbildMichal Sosnecki

Kostenvorschuss im steuerrechtlichen Bussenverfahren

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich darf im steuerrechtlichen Ordnungsbussenverfahren einen Kostenvorschuss verlangen. Die Norm der Strafprozessordnung, welche einen Kostenvorschuss im kantonalen Rechtsmittelverfahren ausschliesst, ist im steuerrechtlichen Ordnungsbussenverfahren nicht anwendbar.



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