Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich darf im steuerrechtlichen Ordnungsbussenverfahren einen Kostenvorschuss verlangen. Die Norm der Strafprozessordnung, welche einen Kostenvorschuss im kantonalen Rechtsmittelverfahren ausschliesst, ist im steuerrechtlichen Ordnungsbussenverfahren nicht anwendbar.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Berechnungsmethode für Zuschlag beim Rentenaufschub gemäss Art. 55ter AHVV ist bundesrechtskonform (E. 3–7).
Art. 204 DBG gilt nicht für Altrenten ausländischer Vorsorge ohne Beitragsabzug; Freizügigkeitsfrage bleibt offen (E. 5.3.2, 5.4).
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