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Kurtaxe auch für ortsfremde Personen zulässig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 8. Okt. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Die als Kostenanlastungssteuer ausgestaltete Kurtaxe wird von Personen ohne Wohnsitz in der Gemeinde erhoben. Die Zweckgebundenheit der Kurtaxe wird danach beurteilt, ob sie zur Finanzierung von Anlagen verwendet wird, welche für denselben Ort, wäre er kein Kur- oder Sportort, nicht erstellt worden wären. Die Kurtaxe darf auch von Personen ohne Wohnsitz in der Gemeinde erhoben werden, die keine näheren Beziehungen zu den finanzierten Tourismusanlagen haben als ortsansässige Personen. 



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