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Legitimation der Steuerverwaltung zur Anfechtung bei innerkantonaler Steuerteilung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 30. Okt. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Die bernische Steuerverwaltung ist legitimiert, einen Entscheid der Steuerrekurskommission betreffend die innerkantonale Steuerteilung beim Verwaltungsgericht anzufechten.



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